Trotz angekündigtem Ausstieg der Bundesregierung aus der Atomkraft, rechtliche Verfolgung des Anti-Atom Protests.
Auf nahezu der gesamten Strecke von Protesten begleitet waren am 16./17.02.2011 fünf Castor-Behälter, gefüllt mit 16 Kilogramm Plutonium und über 500 Kilogramm Uran aus dem ehemaligen Kernforschungszentrum Karlsruhe nach Lubmin gebracht worden. Zwischen Rostock und Stralsund musste der Transport mehrmals stoppen, einmal etwa drei Stunden, da sich Personen auf den Bahngleisen befanden, die nicht ohne weiteres entfernt werden konnten. Protest „gegen den scheinheiligen Atomausstieg der Bundesregierung“ so die damalige Pressemitteilung. Denn, so weiter „SuperGAU-Risiko für weitere mehr als 10 Jahre durch den Betrieb von AKW, immer noch mehr Atommüll, für den es wahrscheinlich keine Lösung gibt, Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau, Deutschland und hierbei Rostock an prominenter Stelle, als Drehscheibe internationaler Atomtransporte, weiterhin Investitionen in Kernkraftforschung im eigenen Land und Atomkraftwerken im Ausland. Das ist kein Ausstieg! Wir schlucken nicht die Schlummerpille der Bundesregierung und stellen uns zufrieden mit dem Brosamen, ein paar alte AKW stillzulegen. Castortransporte sind ein Anlass unter vielen, diesen Missstand aufzuzeigen, um eine dringend benötigte Änderung zu bewirken! Atomausstieg bleibt Handarbeit“.Obwohl in hohem Maße legitim, wird nun erneut versucht, den Anti-Atom Protest zu kriminalisieren, indem Tatbestände konstruiert werden. Ein Aktivist des Anti-Atom Bündnisses wird im Zusammenhang mit der oben genannten Aktion der Straftatbestand der Nötigung beschuldigt. Die Hauptverhandlung ist angesetzt worden, auf Donnerstag, den 07. März 2013 ab 10 Uhr im Amtsgericht Ribnitz-Damgarten. Der Beschuldigte sieht den Prozess auch als Plattform, um weiter kritisch über den sogenannten Ausstieg zu diskutieren: “Ich möchte diesen Prozess politisch führen, weil ich den Eindruck habe, es geht hier nicht um mich und ein ahndungswürdiges Vergehen, sondern ich stehe stellvertretend für viele auf der Anklagebank, stellvertretend für Menschen, denen das Recht verweigert werden soll, ihre Meinung darzustellen und gegen unhaltbare Zustände entschieden Stellung beziehen. Ein solches Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen. Die Justiz zeigt sich als Handlanger der Atomindustrie.“ “Ich würde mich freuen, wenn dieser unschöne Anlass Grund geben würde, erneut noch einmal die Problematik des so genannten Ausstiegs aus der Atomkraft für Deutschland zu thematisieren. Ich wünsche mir ein Publikum, welches ebenso kritisch mit der Thematik des Atomausstiegs umzugehen weiß, wie mit der Verfahrensweise des Amtsgerichts!“Die Verhandlung ist öffentlich.