Dienstag, 6. März 2012

Nach Castor-Transporten - vier Gewahrsamnahmen rechtswidrig

(dpa/mv) Das Amtsgericht Wolgast hat vier Gewahrsamnahmen von AtomkraftgegnerInnen als rechtswidrig eingestuft, die sich an Protesten gegen Castor-Transporte ins Zwischenlager Nord bei Lubmin beteiligt hatten. Die betroffenen AtomkraftgegnerInnen seien nicht wie gesetzlich vorgeschrieben innerhalb weniger Stunden einem Richter zur Anhörung vorgeführt worden, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast der Nachrichtenagentur dpa. Nach den Transporten im Dezember 2010 und Februar 2011 waren 22 Castor-Gegner vor Gericht gezogen, um nachträglich feststellen zu lassen, ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig war.
16 Beschwerden wurden zurückgewiesen, zwei Verfahren wurden an das Verwaltungsgericht verwiesen. Nach Ansicht der KlägerInnen hatte die Polizei das sogenannte Unverzüglichkeitsgebot verletzt, weil sie stundenlang ohne richterliche Anhörung in der Gefangenensammelstelle Wolgast festgehalten worden waren.
Bei den Transporten mit hoch radioaktivem Abfall aus Karlsruhe und Frankreich war es in Mecklenburg-Vorpommern zu meist friedlichem Protest von Castor-GegnerInnen gekommen. Bei dem Transport im Februar 2011 kam es zu 104 Gewahrsamnahmen, zwei Monate zuvor hatte die Polizei 74 Gewahrsamnahmen angeordnet. Die Kläger hatten vor Gericht argumentiert, dass damit ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit verletzt worden sei.


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