Montag, 29. November 2010

OVG: Filmen von Demonstration rechtswidrig

Die Polizei filmte, sowie fast immer auf Demonstrationen, die DemonstrationsteilnehmerInnen frontal von vorne. Das hat das OVG nun als rechtswidrig erklärt. Die Begründung dazu: „Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können (...), weil sie nicht übersehen können, ob ihnen daraus Risiken entstehen können." Damit ist der Polizei eine klare Grenze aufgesetzt. Wir hoffen, dass dies nicht nur für Anti-Castor Proteste gilt, sondern auch für andere Demos, bei denen wir als DemonstrantInnen gefilmt und überwacht werden. Wir hoffen das die Polizei aus diesem Urteil gelernt hat und sie das Filmen ab jetzt auf allen Demonstrationen unterlässt.

Zum weiterlesen: http://t.co/Xyb3pEh

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